Der Quellenbesteuerung unterliegt das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit resp. die Ersatzeinkünfte von ausländischen Arbeitnehmern, welche nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, jedoch in der Schweiz ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben.
Wenn bei verheirateten Personen, der eine Ehepartner einen Ausweis C besitzt oder das Schweizer Bürgerrecht entfällt für den Partner die Quellenbesteuerung.
Empfehlung: Bei einem Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Mitarbeiter lassen Sie sich immer den gültigen Niederlassungsauweis geben und kopieren Sie diesen für Ihre Akten. Wenn Sie die Quellensteuer als Arbeitgeber nicht abliefern, haften Sie für diese Steuer.