AHV/ALV-Abzug
Wenn Dein Angestellter mehr als CHF 2’300.00 pro Jahr verdient, musst Du ihm vom Bruttolohn folgende Abzüge machen.
- AHV/IV-Abzug 5.125 %
- ALV-Abzug 1.1 %
Wenn Dein Angestellter mehr als CHF 2’300.00 pro Jahr verdient, musst Du ihm vom Bruttolohn folgende Abzüge machen.
Sobald Du einen Mitarbeiter beschäftigst, der mehr als 8 Stunden pro Woche für Dich arbeitet, ist er gegen Nichtbetriebsunfall zu versichern. Die Betriebsunfallversicherung ist zu 100 % durch den Arbeitgeber zu tragen. Die Nichtbetriebsunfallversicherung muss der Mitarbeiter zu 100 % zahlen. Du kannst aber auch einen Teil oder den ganzen Teil von der Nichtbetriebsunfallversicherung übernehmen.
Sobald Dein Angestellter mehr als CHF 21’330.00 pro Jahr verdient, ist er BVG-pflichtig.
Der BVG-Abzug errechnet sich aus Deinem Versicherungsplan, den Du mit Deiner Pensionskasse abgeschlossen hast und ist abhängig vom Bruttolohn und vom Alter Deines Angestellten.
Um bei einer Krankheit von Deinem Angestellten abgesichert zu sein, kannst Du den Lohn Deines Angestellten für die Zeit der Krankheit versichern. Die Prämie der Krankentaggeldversicherung trägt Dein Angestellter. Natürlich kannst Du auch hier eine grosszügigere Regelung treffen.
Wenn Du einem GAV unterstehst, kann es sein, dass Du Deinem Angestellten noch weitere Abzüge machen musst. Oder wenn Du ein Betrieb bist, in dem Deine Angestellten Lebensmittel konsumieren können, kannst Du auch diese vom Lohn abziehen.
Das heisst, unter Umständen musst Du noch folgende Abzüge machen:
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