Weiterbildungskosten / Ausbildungskosten

Weiterbildungskosten

Viele Schweizer und Schweizerinnen bilden sich jedes Jahr weiter. Aber sind alle Kosten steuerlich abzugsfähig oder nicht? Welche Kosten können abgezogen werden und welche nicht? Was sind die Kriterien für einen Abzug?

Weiterbildungskosten sind steuerlich zu 100 % abzugsfähig. Ausbildungskosten jedoch können gar nicht abgezogen werden? Wo ist nun der Unterschied?

Weiterbildungskosten sind Kosten, welche zur Vertiefung von bereits erlangten Fähigkeiten und Kenntnissen dienen und mit der gegenwärtigen Berufsausübung unmittelbar und tatsächlich zusammenhängen. Die Kosten müssen von der steuerpflichtigen Person selbst getragen (also bezahlt) werden und im gleichen Steuerjahr wie die berufliche Tätigkeit anfallen. Zu den Weiterbildungskosten gehören alle Massnahmen, welche eine steuerpflichtige Person unternimmt, um ihre Kenntinisse aus der Grundausbildung aufzufrischen, dem heutigen Niveau anzupassen oder Massnahmen, um den beruflichen Werdegang anzukurbeln und damit anspruchsvollere Aufgaben übernehmen zu können .

Ausbildungskosten sind Kosten, welche dem Steuerpflichtigen anfallen, um überhaupt einen Beruf ausüben zu können. Also die Erstausbildung. Dieser Erstausbildung werden Kosten gleichgesetzt, bei der die steuerpflichtige Person berufliche Fähigkeiten erwirbt welche nicht mit dem eigentlichen Beruf zusammenhängen (Zweitausbildung) oder den Wissenstand  erheblich fördert, um damit einen beruflichen Aufstieg anzustreben (Berufsaufstiegskosten). Dabei wird Wissen vermittelt, welches nicht der Vertiefung und Erweiterung der bisherigen Tätigkeit dient sondern erhebliches Zusatzwissen vermittelt.

Wie Sie aus diesen Ausführungen sehen können, ist die Abgrenzung Weiterbildungskosten zu Ausbildungskosten teils fliessend. Es lohnt sich deshalb bei einer Einsprache sorgfältig zu begründen um Argumente zu finden, welche den Abzug als Weiterbildungskosten möglich machen.

Wichtig: Die Erstausbildung ist bei den Eltern für Ihre Kinder (Voraussetzung: bis zum 25. Altersjahr) in einem gewissen Umfang (je nach Kanton) abzugsfähig.

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