Muss ich überhaupt eine Buchhaltung führen?
Ja. Du musst eine Buchhaltung führen. Auch, wenn du nur im Nebenberuf oder auf Teilzeitbasis auf eigene Rechnung arbeitest.
Ja. Du musst eine Buchhaltung führen. Auch, wenn du nur im Nebenberuf oder auf Teilzeitbasis auf eigene Rechnung arbeitest.
Wenn Du selbständig und somit ein Einzelunternehmen bist, hast Du wesentlich weniger hohe Anforderungen an Deine Buchhaltung, als wenn Deine Unternehmung eine juristische Person ist.
Wenn Deine Unternehmung zum Beispiel weniger als CHF 500’000 Umsatz macht, musst Du nur eine vereinfachte Buchhaltung führen.
Erst wenn Deine Unternehmung mehr als CHF 500’000 Umsatz macht, bist Du an weitergehende Anforderungen gebunden.
Als juristische Person muss Deine Unternehmung aber immer eine doppelte Buchführung führen.
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