Welche Rechtsform ist für mich die Richtige?
- Haftung: Bei grösseren Anfangsinvestitionen muss der Inhaber häufig bereits bei der Gründung zur Finanzierung Kredite aufnehmen. Deshalb ist die Haftungsfrage nicht unwesentlich. Eine Einzelunternehmung haftet auch für die Geschäftsschulden unbeschränkt und solidarisch.
Achtung: Eine AG oder GmbH löst dieses Problem nicht automatisch, da sich die Banken meistens mit einer persönlichen Bürgschaft absichern. - Gründungsaufwand: Bei einer AG oder GmbH höher als bei einer Einzelunternehmung
- Firmenschutz: Der Name einer AG oder GmbH darf nur einmal in der Schweiz verwendet werden. Bei einer Einzelfirma ist der Schutz nur regional. Eine AG oder GmbH kann seinen Namen frei wählen, d.h. es sind auch Fantasienamen möglich, bei der Einzelfirma muss der Familienname zwingend verwendet werden.
- Beteiligung: Will ich die Firma alleine führen oder zusammen mit Anderen? Im ersten Fall kann eine Einzelunternehmung durchaus Sinn machen. Im zweiten Fall ist eine juristische Person auf jeden Fall angebracht.
Steuern: Bei der juristischen Person (AG oder GmbH) haben wir eine wirtschaftliche Doppelbelastung. Diese wurde zwar in der Unternehmungssteuerreform gemildert, ist aber noch vorhanden.