AHV
Ordentliches Rentenalter: Frauen 64 Jahre / Männer 65 Jahre
Vorbezug: 1-2 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich – Folge: Kürzung AHV-Rente um 6.8 % pro Jahr
Aufschub: 1-5 Jahre möglich – Folge: Erhöhung der Rente. Max. Rentenerhöhung bei 5 Jahren 31.5 % lebenslänglich
BVG
Ordentliches Rentenalter: Wie AHV
Vorzeitiger Bezug: Je nach Reglement, frühestens mit 58 Jahren möglich / Teilbezug evtl. möglich je nach Reglement
Aufschub: Bei Weiterbeschäftigung ist es möglich das BVG-Guthaben nicht auszahlen zu lassen (massgebend ist das Reglement). Bei Aufgabe der Tätigkeit ist aus steuerlicher Sicht ein Bezug der Altersrente bzw. des Kapitals zwingend.
Säule 3a
Bezug mit ordentlichem Rentenalter = AHV-Rentenalter
Vorbezug: frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter
Aufschub: bis 5 Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter möglich, falls eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Bei der Aufgabe der Erwerbstätigkeit ist der Bezug zwingend.
Tipp: Sie können aus steuerlicher Sicht je drei Säule 3a-Konti pro Person eröffnen. Da der Steuersatz bei höheren Vermögen auch progressiv ansteigt, kann so mit einem gestaffelten Bezug (siehe Vorbezug Säule 3a) die Progression gebrochen und somit Steuern gespart werden.
Sali Sabine
Gits au noimed infos über de überbrückigszueschuss?
Grüessli
Iris
Hallo Iris
Nein leider noch nicht. Aber wir nehmen Deinen Vorschlag auf und erstellen demnächst einen Beitrag dazu.
Gruessli Sabine
Guten Tag. Leider wurde ich 1 Jahr vor AHV-Alter gekündigt. Nun liegen die Gelder auf einem Freizügigkeitskonti. Eventuell finde ich nun nochmals eine neue Arbeitsstelle. Wie lange muss ich jetzt noch in eine PK einzahlen?! Wäre die Befreiung davon seitens Arbeitgeber ein Argument dafür, mir die Stelle zuzusprechen?! Danke für Info.
Guten Tag. In die Pensionskasse müssen Sie bis zum ordentlichen Pensionsalter Beiträge einzahlen.
Die Voraussetzung ist nur, dass Sie ein Mindestjahreseinkommen von aktuell CHF 22’050 (Bruttolohn) erzielen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet bis zum Erreichen des Pensionsalters den BVG-Beitrag abzuliefern, sofern die Eintrittsschwelle von CHF 22’050 erreicht ist.
Freundlich Grüsst
Treuhand Germann
Sabine Germann