Vaterschaftsurlaub ab 1.1.2021

Vaterschaftsurlaub
Die Eltern fiebern sehnsüchtig dem Termin entgegen, an welchem ihr Kind zur Welt kommt. Wenn es dann soweit ist, hat die Mutter Anrecht auf 98 Tage Mutterschaftsurlaub
Und der Vater?
In der heutigen Zeit arbeiten immer mehr beide Elternteile und teilen sich die Erziehung ihrer Kinder. Der Vater musste also Ferien beziehen, wenn er Zeit mit seinem Sprössling verbringen wollte. In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 konnten die Schweizer Bürger darüber abstimmen, ob sich dahingehend etwas ändert. Das Volk hat abgestimmt und deshalb gibt es  per 1.1.2021 auch einen Vaterschaftsurlaub. Der Vater kann nun 10 Tage bezahlten Urlaub beantragen. Merkblatt Vaterschaftsentschädigung

Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub?

Grundsätzlich werden 14 Tage Taggelder durch die AHV-Behörde oder den Arbeitgeber ausbezahlt. Der Vaterschaftsurlaub muss innert 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Vater kann die Tage an einem Stück (14 Tage inkl. Wochenende) oder auch aufgeteilt auf einzelne Tage (10 Arbeitstage) beziehen.
Achtung: Die Tage können nicht nachgeholt werden. Das heisst: die Tage, welche nach den 6 Monaten nach Geburt des Kindes noch nicht bezogen wurden, verfallen!

Wie wird dies finanziert?

Der Vaterschaftsurlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Daraus resultiert eine Erhöhung des EO-Abzuges auf dem monatlichen Lohn von 0.05 % pro Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der neue AHV/ALV/IV/EO-Satz beträgt deshalb 5.3 % (gesamt 10.6 %) gültig per 1.1.2021.

Wie viel wird ausbezahlt?

Das EO-Taggeld beläuft sich auf 80 % des vor der Geburt durchschnittlich verdienten Erwerbseinkommen (max. CHF 196.00 pro Tag) und wird während 14 Tagen ausbezahlt. Das Taggeld geht entweder an den Arbeitgeber, wenn dieser den Lohn weiterbezahlt oder an direkt an den Vater.

Haben alle Väter Anspruch?

Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub haben alle „rechtlichen“ Väter (durch Eheschliessung mit der Mutter, durch Vaterschaftsanerkennung oder durch ein Gerichtsurteil), die zurzeit der Geburt erwerbstätig waren. Die Erwerbstätigkeit kann als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausgeübt werden. Ausserdem müssen die Väter in den neun der Geburt vorangegangen Monate bei der AHV versichert gewesen sein (davon fünf Monate lang erwerbstätig).

Wie sieht die Absicherung aus?

Die Kündigungsfrist verlängert sich, um die nicht bezogenen Urlaubstage (falls diese durch den Vater noch nicht bezogen wurden).
Es gibt keine Ferienkürzung durch den Vaterschaftsurlaub.

Ist das Taggeld AHV / UVG / KTG-versichert?

Ja der Vater ist weiterhin versichert. Die Prämien für die AHV / ALV sowie KTG sind weiterhin geschuldet. Es besteht aber (wie bei der Mutterschaftsentschädigung) eine Prämienbefreiung für die Nichtbetriebsunfallversicherung.

Wie wird der Anspruch geltend gemacht?

Das EO-Taggeld muss vom Arbeitgeber, Vater oder Angehörigen (wenn der Vater der Unterhalts- oder Unterstützungspflicht nicht nachkommt) bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers schriflich beantragt werden. Formular Anmeldung Vaterschaftsurlaub

Fazit:

Im europäischen Vergleich ist die Schweiz eines der letzten Länder, dass einen Vaterschaftsurlaub einführt. In der heutigen Zeit, in der die herkömmliche Rollenverteilung immer weiter aufbricht, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Viele Eltern teilen sich heute die Erziehung der Kinder und gehen beide arbeiten. Die neue Gesetzgebung hilft den Vätern. Damit können sie die ersten Tage ihres Nachwuchses miterleben und ihren Partnerinnen aktiv zur Seite stehen.

Kritisch ist, in der Coronakrise weitere Soziallasten für den Arbeitgeber einzuführen. Zurzeit wissen viele Arbeitgeber nicht, wie sie die Lohnkosten stemmen sollen und erhalten Entschädigungen vom Staat (Kurzarbeitsentschädigung). Der Zeitpunkt für die Einführung zusätzlicher Ferien und Lohnprozente wird sich negativ auf die gesamten Lohnkosten auswirken. Die Personalkosten sind auch im Vergleich zum Ausland sehr hoch und steigen dadurch noch merklich an. Auch muss der Arbeitgeber die fehlende Arbeitszeit mit anderem Personal kompensieren, was wiederum zu höheren Personalkosten führt. Dies wird den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten.

Grundsätzlich gibt es nichts was gegen einen Vaterschaftsurlaub spricht. Der Zeitpunkt der Einführung ist jedoch, sicher schwierig.

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