Haben Sie auch schon erlebt, dass Sie eine Unfallmeldung eines Mitarbeiters an die Versicherung eingereicht haben und die Versicherung die Übernahme der Unfallfolgen verweigert hat mit der Begründung es handelt sich hierbei um einen Krankheitsfall? Spielt es für den Arbeitgeber überhaupt eine Rolle, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt?
Definition Unfall
Nach Art. 4 ATSG ist ein Unfall die plötzliche (zeitlicher Faktor – keine Abnützungen über eine längere Zeitspanne), nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen (keine Ereignisse, welche voraussehbar und damit leicht vermeidbar sind) äusseren Faktors (keine Gesundheitsschädigungen, welche im Körperinnern entstehen) auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
Unterschied Krankheit / Unfall
Gemäss Unfallversicherungsgesetz haben Sie bei einem Unfall ab den 3. Tag Anspruch auf Taggelder. Bei einem Krankheitsfall müssen Sie zuerst die vereinbarte Wartefrist abwarten (normalerweise 30 Tage) bis Sie den Anspruch auf Krankentaggelder stellen können.
Bei einem Unfall gibt es keine Selbstbehalt und keine Franchise für den Versicherten. Bei einer Krankheit muss der Versicherte einen Selbstbehalt von 10 % bezahlen und die vereinbarte Franchise kommt zuerst zum tragen.