Strengere Richtlinien bei der Vergabe von Hypotheken

Ab dem 1. Juli 2012 gelten strengere Richtlinien bei der Vergabe von Hypotheken. Aus Angst vor einer Immobilienblase wegen der tiefen Zinsen haben sich die Banken zu strengeren Richtlinien für die Vergabe von Hypotheken entschlossen. Betroffen sind Neugeschäfte und Krediterhöhungen bei selbstgenutzen Wohneigentum und Renditeliegenschaften.

Was ändert:

Neu werden max. 10 % Pensionskassengeld akzeptiert, der Rest muss aus freiverfügbaren Eigenkapital bestehen.
Neu ist, dass die Hypothekarschuld von Wohnliegenschaften innert 20 Jahren zwingend auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes zu amortisieren ist.

Quelle: Gewerbezeitung vom 17.8.2012

 

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