Steuerumgehung

Steuerumgehung

Was versteht man unter einer Steuerumgehung?

Bei einer Steuerumgehung gibt der Steuerpflichtige der Steuerbehörde alle Informationen vollständig und korrekt an. Er wählt aber ein Vorgehen, welches einzig dem Ziel dient Steuern zu sparen. Nun hat das Bundesgericht drei Punkte aufgeführt, welche kumulativ erfüllt sein müssen damit die Steuerbehörde von einer Steuerumgehung ausgehen kann:

– wenn ein ungewöhnliches, sachwidriges oder absonderliches Vorgehen gewählt wird, welches den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unamgemessen erscheint
– sich dieses (absonderliche) Vorgehen einzig mit der Absicht der Steuerersparnis erklären lässt
– und das diese Vorgehensweise auch tatsächlich zu einer Steuerersparnis führt.

Nur wenn alle drei Punkte erfüllt sind, kann von einer Steuerumgehung gesprochen werden.

Was sind die Konsequenzen einer Steuerumgehung?
Einerseits muss die Steuerbehörde nachweisen, dass die steuerpflichtige Person dieses absonderliche Vorgehen nur gewählt hat um Steuern zu sparen und auch Steuern damit gespart hat. Steht es fest, dass es sich definitiv um eine Steuerumgehung handelt, blendet die Steuerbehörde die Situation aus und behandelt die Steuersache so wie wenn dieses Vorgehen nicht gewählt wurde.

Ein Beispiel soll dies  verdeutlichen:
Eine steuerpflichtige Person vermietet seinen Kindern seine Liegenschaft zu CHF 1’200 im Jahr. Dieses Vorgehen wird einzig deshalb gewählt, weil bei einer Liegenschaft die Mietzinseinnahmen steuerbares Einkommen darstellen. Wenn nun eine Liegenschaft fremdvermietet wird sind statt dem Eigenmietwert von CHF 36’000 nun die CHF 1’200 steuerbar. Der Steuerpflichtige hat  also die Absicht Steuern zu sparen und spart diese auch tatsächlich. Die Konsequenz ist, dass die Steuerbehörde die Miete der Kinder nicht anerkennt und statt dessen den Eigenmietwert versteuert. Also so wie, wenn dieses Vorgehen gar nicht stattgefunden hat.

Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Vorgehensweise zu einer Steuerumgehung führen könnte oder nicht, klären Sie dies mit der Steuerbehörde vorgängig ab. Sie ersparen sich dadurch eine Menge Ärger und können unter Umständen auch Geld sparen.

2 Meinungen zu “Steuerumgehung

  1. Erica Mast sagt:

    Guten Tag

    Meine Mutter Kanton SO will meinem Ehemann Kanton SO
    eine Schenkung machen.Wer bezahlt die Schenkungssteuer und wie hoch fällt diese aus?

    • Sabine Germann sagt:

      Die Schenkungssteuer wird normalerweise durch den Beschenkten bezahlt.
      Wird die Schenkungssteuer durch den Schenker übernommen, ist die Steuer eine zusätzliche Schenkung.
      Das heisst die Steuer wird höher, wenn der Schenker diese übernimmt.

      Der Kanton Solothurn hat in seinem Steuergesetz einen Sonderfall für Verschwägerte eingeführt.
      Der Art. 231 Steuergesetz heisst wie folgt:
      Für die Bestimmung der Steuerklasse werden Verschwägerte gleich behandelt wie ihr Ehegatte oder wie ihr eingetragener Partner oder ihre eingetragene Partnerin, sofern sich dadurch eine mildere Steuer ergibt.
      Das heisst in ihrem Fall: Die Schenkungssteuer bei einer Schenkung ihrer Mutter an sie, wäre Null. Direkte Nachkommen zahlen keine Schenkungssteuer.
      Mit dem Art. 231 wird ihr Ehemann ihnen gleichgestellt, da sich dadurch eine mildere Steuer ergibt (ansonsten würde nämlich der höchste Steuersatz gelten, da nichtverwandt).
      Mit anderen Worten auch ihr Ehemann muss keine Schenkungssteuern bezahlen.

      Treuhand Germann
      Sabine Germann

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