Säule 3a

Wo kann ich eine Säule 3a abschliessen?

Entweder bei einer Bank oder bei einer Versicherungsgesellschaft.
Bei der Einzahlung auf der Bank handelt es sich um eine reine Sparanlage. Das heisst, Sie sind in der Höhe der Beiträge (Maximalbetrag beachten) grundsätzlich frei. Sie können auch in einem Jahr keine Einzahlung vornehmen.
Bei der Einzahlung in eine Versicherungslösung handelt es sich einerseits um eine Sparanlage und andererseits um eine Versicherungslösung. Das heisst, Sie sind gezwungen jedes Jahr den entsprechenden Betrag einzuzahlen.  Sollten Sie einmal keine Beiträge zahlen können, so reduziert sich die Versicherung entsprechend.

Achtung: In die Säule 3a können Sie einzahlen, sofern Sie erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Beim Selbständigerwerbenden ist die Einzahlung der Säule 3a auf 20 % des Reingewinnes festgelegt, sofern er keine BVG-Lösung hat. In diesem Fall heisst das: wenn Sie eine Versicherungslösung wählen mit z.B. einer jährlichen Einzahlung von CHF 8’000 müssen Sie jedes Jahr einen minimalen Reingewinn von CHF 40’000 erreichen. Bei einem tieferen Reingewinn oder bei einem Verlust können Sie den Beitrag also nicht einzahlen und gefährden somit die Versicherungslösung. Bei einer Banklösung sind Sie somit flexibler.

Es gibt aber gute Gründe auch in eine Versicherungslösung zu investieren, vor allem wenn Sie nicht dem BVG unterstehen oder wenn Sie Ihre Familie gegen Tod und Invalidität absichern wollen.

In welche Form der Säule 3a Sie investieren wollen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lohnt sich abklären zu lassen.

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