Neues Rechnungslegungsrecht (nRLR)

Der Bundesrat hat am 21. November 2012 beschlossen das neue Rechnungslegungsrecht (nRLR) mit dazugehörigen Verordnungen auf den 1.1.2013 in Kraft zu setzen. Es gibt eine zweijährige Übergangsfrist, bis wann die Buchhaltung den neuen Bestimmungen zu entsprechen hat. Ein wesentlicher Unterschied zum vorherigen Recht ist, dass das neue Rechnungslegungsrecht keinen Unterschied mehr zwischen Personengesellschaften (Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften) und juristischen Personen (AG, GmbH, Vereine, etc.) macht. Wir werden Sie in einem späteren Artikel über die wesentlichen Änderungen zum alten Recht informieren.

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