Neues Rechnungslegungsgesetz (1)

Wie bereits angekündigt, informieren wir Sie über die wesentlichen Änderungen des neuen Rechnungslegungsrecht zum alten Recht.

Neu gilt für alle Rechtsformen die aktienrechtlichen Vorschriften (Art. 662 a ff OR). Der Gesetzgeber stellt neu nicht mehr auf die Rechtsform, sondern auf die Unternehmensgrösse ab und stellt entsprechend unterschiedliche Anforderungen an die Unternehmen. Es können drei Kategorien unterschieden werden:

  • Kleinunternehmen (Umsatz bis CHF 500’000)
  • KMU (welche die Werte für eine eingeschränkte Revision erfüllen)
  • Grossunternehmen (welche die Werte einer ordentlichen Revision erfüllen)

Kleinunternehmen
Einzelunternehmen und Personengesellschaften, welche einen jährlichen Umsatz von weniger als CHF 500’000 erreichen, dürfen neu eine sogenannte „Milchbüchleinrechnung“ erstellen. Was heisst das?
Statt einer doppelten Buchhaltung reicht es eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben sowie eine Übersicht über die Vermögenslage zu erstellen.

Achtung: Hier hat der Gesetzgeber sich wieder einmal nicht mit den anderen Gesetzen abgestimmt. Die MWST-Behörde und die Steuerverwaltung werden sich mit dieser Verbuchungsart nicht einverstanden erklären. Für diese ist der Schwellenwert immer noch bei CHF 100’000 Umsatz und es empfiehlt sich deshalb bei einem Umsatz über CHF 100’000 auf jeden Fall eine doppelte Buchhaltung zu führen.

KMU (eingeschränkte Revision)
Unternehmungen mit einem Umsatz über CHF 500’000 haben neu neben der Bilanz- und Erfolgsrechnung auch einen Anhang zu erstellen. Dieser gibt Auskunft über die ausserordentlichen und periodenfremden Positionen, sowie Erkenntnisse über wesentliche Veränderungen nach dem Bilanzstichtag. Die Risikobeurteilung fällt hingegen für diese Kategorie Unternehmen weg.

Grossunternehmen (ordentliche Revision)
Neu ist eine Geldflussrechnung und ein Lagebericht, welcher den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aufzeigt, zu erstellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert