Die Eidg. Steuerverwaltung informiert die MWST-Pflichtigen, welche sich neu im MWST-Register eintragen lassen neu mit einem Informationsschreiben, um ihnen das zukünftige Ausfüllen der MWST-Formulare zu erleichtern. Darin sind aber auch Informationen enthalten über die Zahlungs- und Abrechnungsfristen, über die MWST-Nummer, wie sie eine falsche Abrechnung korrigieren können und was beim Ausfüllen der Mehrwertsteuerabrechnung gerne vergessen wird.
Informationen rund um die MWST-Anmeldung und MWST-Pflicht finden Sie auf folgendem Link.