Kassenbuchführung + MWST

Was für Vorschriften muss ich bei der Kassenführung einhalten?

Die Erfahrung zeigt, dass bei Steuerrevisionen oftmals die Kassenbuchführung bemängelt werden. Folgende Punkte müssen Sie unbedingt beachten:

Die Einnahmen und Ausgaben müssen fortlaufend, lückenlos, wahrheitsgetreu und mit Tinte, Kugelschreiber oder Schreibmaschine täglich eingetragen werden

  • Bei allen Belegen sind ausser den entsprechenden Daten auch die Namen der Geschäftspartner und deren Wohnorte anzugeben
  • Bei den Ausgaben ist immer auch zu vermerken, was bezahlt worden ist
  • Das Kassenbuch muss mindestens einmal wöchentlich abgeschlossen werden. Der Saldo im Kassenbuch ist mit dem effektiven Kassabestand zu vergleichen und die Differenz muss ebenfalls eingetragen werden
  • Die Einnahmen müssen mit dem Kassenstreifen übereinstimmen

Kassenzettel für Beträge bis 400 Franken (inklusive Steuer) müssen keine Angaben über den Leistungsempfänger (Abnehmer) enthalten. Das gleiche gilt für Coupons von Registrierkassen.

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