Steuer-Tipp 9: Ausbildungskosten Kinder (Kt. BE)

Was sind die Voraussetzungen für den Abzug der Ausbildungskosten (Schulgelder, Lehrmittel, auswärtige Verpflegung, Fahrkosten) meiner volljährigen Kinder? 1) Ausbildungskosten müssen von den Eltern getragen werden 2) Es muss sich um eine Erstausbildung handeln 3) Das Kind darf nicht mehr als CHF 24’000 pro Jahr (netto) selber verdienen. Es gibt also keine Altersbegrenzung wie beim Kinderabzug (bis höchstens 25. Altersjahr).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert