Die Liegenschaftsunterhaltskosten können zu 100 % vom Einkommen abgezogen werden. Durch gezielte Planung des Liegenschaftsunterhaltes kann das steuerbare Einkommen über Jahre gesenkt werden.
Die Liegenschaftsunterhaltskosten können zu 100 % vom Einkommen abgezogen werden. Durch gezielte Planung des Liegenschaftsunterhaltes kann das steuerbare Einkommen über Jahre gesenkt werden.