Brechen Sie Ihre Steuerprogression und machen Sie eine Einzahlung in die Säule 3a. Die Säule 3a Einzahlungen können zu 100 % vom Einkommen abgezogen werden. Der Bezug wird hingegen privilegiert (reduziert) besteuert. Wer BVG versichert ist, kann maximal CHF 6’826.00 (2019) einzahlen. Für Selbständigerwerbende (ohne 2. Säule) gilt ein Abzug von 20 % des Reingewinnes. Der Maximalabzug beträgt CHF 34’128.00 (2019).