Steuer-Tipp 8: Nebenerwerbseinkommen

Wussten Sie, dass Einkommen bis zu CHF 2’300 (Basis 2015) von der AHV befreit ist. Diese Freigrenze gilt nicht für Tätigkeiten in Privathaushalten wie z.B. Reinigungs-, Haushalts- und Betreuungstätigkeiten. Für diese Einkommen gibt es keine AHV-Freigrenze. Achtung: Die AHV-Freigrenze gilt nicht für die Steuern! Hier ist jeder Franken steuerbar. Also verlangen Sie dafür von Ihrem Arbeitgeber einen Lohnausweis.

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