Steuer-Tipp 6: privilegierte Besteuerung von Dividenden

Sind Sie an einer juristischen Person (AG / GmbH) zu mehr als 10 % beteiligt? Dann denken Sie daran, dass Sie seit der Steuerreform II auf den ausgeschütteten Dividenden nur noch 60 % Einkommenssteuern (Kt. Bern) bezahlen müssen. Damit die Steuerverwaltung aber richtig veranlagen kann, müssen Sie der Steuerbehörde diese höhere Beteiligung anzeigen (Kt. Bern auf separatem Wertschriftenformular).

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