Steuer-Tipp 5: Verlustverrechnung

Denken Sie daran, dass Sie die Möglichkeit haben während 7 Jahren Ihre Verluste mit den späteren Gewinnen zu verrechnen. Die juristischen Personen (AG / GmbH) können die Verluste mittels Steuererklärung jedes Jahr direkt vom Gewinn abziehen. Bei einer Einzelfirma wird der Verlust zuerst mit dem übrigen Einkommen (z.B. Eigenmietwerte, Wertschriftenerträge, etc.) verrechnet. Bleibt dann noch ein Verlust übrig, kann dieser ebenfalls 7 Jahre lang verrechnet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert