Heiratsstrafe

Heiratsstrafe

Das Bundesgericht hat die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ aufgehoben. Noch nie hat das Bundesgericht in eine Volksabstimmung eingegriffen. Was dieser Entscheid für Konsequenzen nach sich zieht, ist noch offen. Gibt es eine neue Volksabstimmung oder nicht?

Wer ist von der Heiratsstrafe betroffen?

Verheiratete Steuerpflichtige, welche Doppelverdiener sind. Seit Jahren sind sie schlechter gestellt als doppelverdienende unverheiratete Paare. Was ist der Grund dafür?
Die Einkommen der Verheirateten werden gemeinsam veranlagt. Die Steuerprogression fällt damit bei ihnen höher aus, als bei den unverheirateten Paaren. Diese versteuern ihr Einkommen jeweils einzeln. Die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ wollte diese Ungerechtigkeit abmildern.

Grund der Ungültigkeitserklärung

Das Volk hat die Initiative damals mit 50,8 % knapp verworfen. Zusätzlich hatte die  Mehrheit der Kantone sogar der Initiative zugestimmt. Dieses äusserst knappe Ergebnis führte dazu, dass sich mehrere Privatpersonen beim Bundesgericht beschwert haben. Sie sahen ihre politischen Rechte aufgrund von Fehlinformationen verletzt. Bei der Recherche zu dieser Volksabstimmung haben sie nämlich festgestellt, dass der Bundesrat damals von rund 80’000 betroffenen Ehepaaren ausgegangen war. In Tat und Wahrheit waren es aber schätzungsweise über 454’000 Zweitverdienerehepaare (also mehr als das 5-fache davon). Diese Aussage steht im krassen Gegensatz zu dem in der Abstimmungsvorlage erwähntem Wert.

Das Bundesgericht hat deshalb entschieden, dass die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen im Vorfeld der Abstimmung in vielen Punkten fehler- und lückenhaft informiert wurden. Es gab über die in der Vorlage erwähnten Zweitverdienerehepaare beim Bund auch nur veraltete Erhebungen. Das Stimmvolk konnte sich daraus kein eindeutiges Urteil bilden. Die Vorlage wurde nur äusserst knapp (mit 50.8%) verworfen, weshalb das Bundesgericht sich gezwungen sah, aufgrund der Fehlinformation die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 als ungültig zu erklären. Das Stimmvolk hätte wahrscheinlich anders entschieden, wären ihm  die richtigen Fakten bekannt gewesen.

Aussichten

Die Eidg. Steuerverwaltung hat bereits am 21.3.2018 veröffentlicht, dass die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigt werden soll. Es ist anzunehmen, dass die einzelnen Kantone diesem Beispiel nachfolgen werden. Damit wäre eine neue Volksabstimmung hinfällig. Warten wir ab, was geschehen wird.

ESTV

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