Hauptgründe Umwandlung EF in AG oder GmbH

In einer Nachfolgesituation stellt sich oft die Frage, ob eine bestehende Einzelfirma in eine juristische Person (AG oder GmbH) umgewandelt werden soll. Was könnten die Gründe dafür sein:

  • Haftungsbeschränkung (persönliche Haftung kleiner, Achtung: vielfach wird Solidarhaftung verlangt)
  • Kreditfähigkeit (evtl. höher)
  • Möglichkeit mehrere Personen zu beteiligen (z.B. auch Mitarbeiter)
    Übergabe in Schritten möglich (Inhaber verkauft erst einen Teil der Anteile und später den Rest)
  • Steuern optimieren (Achtung: 5 Jahres Sperrfrist beachten, privater Kapitalgewinn = steuerfrei)
  • private Mittel aus der Firma nehmen (Achtung: steuerlich wird abgerechnet, also gut planen)
  • neuer Marktauftritt möglich durch evtl. neuen Namen (gut überlegen, ob dies Sinn ergibt oder nicht)

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