Ob eine Liegenschaft Ihrem Privat- oder Geschäftsvermögen zugehört, ist steuerlich gesehen sehr wichtig. Im schweizerischen Steuersystem gilt die sogenannte Präponderanzmethode. Dieses Methode stützt sich darauf, ob die Liegenschaft vorwiegend geschäftlich oder privat genutzt wird. Ist die Nutzung über 50 % privat, dann gilt sie als Privatliegenschaft. Ist die Nutzung über 50 % geschäftlich, dann gilt sie als Geschäftsliegenschaft. Die Steuerbehörde stützt sich bei der Beurteilung vorwiegend auf den Mietertrag ab.
Achtung: In einem Bundesgerichtsentscheid wurde entschieden, dass die Bäckereiwohnung nicht mehr zur Geschäftsliegenschaft zählt.