Erstmaliger Informationsaustausch

Erstmaliger Informationsaustausch

Die Eidg. Steuerverwaltung hat erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte über den automatischen Informationsaustausch (AIA).

Die Datenübermittlung wurde durch die europäischen Staaten und die Staaten und Territorien Australien, Guernsey, Insel Man, Island, Japan, Jersey, Kanada, Norwegen, Südkorea durchgeführt. Die Übermittlung der Daten erfolgte per 30.9.2018.

Ausgetauscht wurden Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter der Name, die Anschrift, der Ansässigkeitsstaat und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut, der Kontosaldo und die Kapitaleinkommen.

Damit können nun die kantonalen Steuerbehörden überprüfen, ob die Steuerpflichten ihre Konten im Ausland korrekt deklariert haben.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht auf der Seite der Eidg. Steuerverwaltung.

Hier noch der entsprechende Link zum Originaltext.

Originaltext der ESTV

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