Wann ergibt ein Ehevertrag Sinn?
Ein Ehevertrag regelt die Folgen im Falle einer Scheidung oder im Todesfall eines Ehepartners. Dabei wird der Güterstand sowohl bei Scheidung wie auch im Todesfall aufgelöst. Mit einem Ehevertrag können die Eheleute schon zu Lebzeiten sich gegenseitig begünstigen.
In den meisten Ehen gilt die Errungenschaftbeteiligung. Im Todesfall sowie bei der Scheidung werden zuerst die jeweiligen Eigengüter dem jeweiligen Ehegatten zugesprochen. Danach erhält jeder Ehegatte die Hälfte der Errungenschaft. Im Todesfall erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte der Errungenschaft und das Eigengut des Partners als Erbschaft zugesprochen. Die andere Hälfte geht an die Nachkommen.
Solltest Du ein Unternehmen führen, könnte die frühzeitige Auszahlung der Erbschaft an die Nachkommen unter Umständen das gesamte Unternehmen gefährden. Hier kann ein Ehevertrag Abhilfe schaffen. Die Ehegatten können nämlich bestimmen, dass der überlebende Ehegatte die hälftige Errungenschaft ebenfalls erhält. Auf dem Eigengut kann zusätzlich eine Nutzniessung für den überlebenden Ehegatten eingerichtet werden. Damit erfolgt im Todesfall keine Teilung und die Erbschaft wird erst nach dem Versterben des überlebenden Ehegatten ausgerichtet.
Sollte nur ein Ehepartner ein Unternehmen betreiben, kann es auch durchaus sinnvoll sein mittels Ehevertrag zu vereinbaren, dass das gesamte Unternehmen als Eigengut bestimmt wird. Damit wird das Unternehmen auch der Teilung entzogen (Scheidung).
In einem Ehevertrag kann der Todesfall und der Scheidungsfall unterschiedlich geregelt werden. Denken Sie beim Abschluss des Ehevertrages auch an die Nachfolgeregelung. Es kann durchaus sinnvoll sein den Ehevertrag mit einem Erbvertrag zu koppeln.
Achtung: Ein Ehevertrag ist für seine Gültigkeit zwingend öffentlich zu beurkunden.