
Gesellschaftsform
Die Einzelfirma wird, wie der Name bereits vermuten lässt, durch eine Person gegründet und auch später geführt. Im Firmennamen der Einzelfirma muss immer der Familienname ersichtlich sein. Die Gründung erfolgt formlos, d.h. mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, ist die Einzelfirma gegründet. Der Einzelfirmainhaber gilt als Selbständigerwerbender.