Hast Du einen Schuldner, welcher trotz Deiner Mahnung Deine Rechnungen nicht bezahlt? Was sind die weiteren Schritte? Wo muss ich das Betreibungsbegehren einreichen? Hat der Schuldner überhaupt noch Geld?
Schritt 1: Eingeschriebene Mahnung
Bei den meisten Schuldnern lohnt es sich eine letzte eingeschriebene Mahnung zu versenden mit der Mitteilung, dass wenn die Rechnung nicht innert der gesetzten Frist bezahlt wird, sofort die Betreibung gegen sie eingeleitet wird. Niemand hat gerne eine Betreibung. Mit der Erwähnung des Wortes „Betreibung“ zahlen viele Schuldner (wirkt Wunder).
Schritt 2: Betreibungsauskunft einholen
Für diejenigen, bei welchem auch dieser Schritt nichts nutzt, empfiehlt es sich eine Betreibungsauskunft anzufordern. Darin siehst Du, wie viele Betreibungen gegen Deinen Schuldner bereits eingeleitet wurden. Du kannst danach für Dich entscheiden, ob es sich lohnt weiteres Geld für eine Betreibung auszulegen.
Schritt 3: Betreibungsbegehren einleiten
Danach kannst Du das Betreibungsbegehren gegen Deinen Schuldner ausfüllen und dem zuständigen Betreibungsamt einsenden.
Aber welches Betreibungsamt ist zuständig? Wie komme ich zu den entsprechenden Formularen?
Kein Problem: Im Internet habe ich für Dich eine Webseite gefunden, auf welcher Du bequem das Betreibungsbegehren online ausfüllen und danach sogar auch online versenden kannst. Bei der Eingabe der entsprechenden Daten wird Dir automatisch das richtige Betreibungsamt angezeigt.
Hier der Link zum Betreibungsschalter.