Haben Sie Mitarbeiter(-innen), welche schon seit mehr als 3 Monate krankgeschrieben sind oder sind Sie selber schon mehrere Monate krankgeschrieben? Denken Sie daran, dass die meisten BVG-Reglemente eine Prämienbefreiung vorsehen. Das heisst Ihr Mitarbeiter(-in) aber auch Sie als Arbeitgeber zahlen keine BVG-Prämien bis zur Genesung.
Ist Ihr Personal bei einer privaten Versicherung gegen Unfall und Krankheit versichert, dann müssen Sie Ihrer Pensionskasse die Arbeitsunfähigkeit Ihres Personals melden, damit die Prämienbefreiung vorgenommen werden kann. Das Gleiche gilt für alle Betriebe, welche Ihr Personal privaten Pensionskasse versichert haben.
Denken Sie auch daran, dass bei den Lebensversicherungen ebenfalls eine Prämienbefreiung besteht. Die Dauer bis zur Prämienbefreiung ist unterschiedlich und auf der jeweiligen Police ersichtlich.
Wichtig: Also immer längere Arbeitsunfähigkeiten der Pensionskasse oder Lebensversicherungsgesellschaft melden! Spart Geld.